Willkommen in Deutschland
Ein Mann muss in seinem Leben:
- Einen Baum pflanzen
- Ein Haus bauen
- Einen Sohn zeugen
Bitte beachte dabei Folgendes
Eine bundesweite Regelung zur Baumbepflanzung gibt es nicht, es bestehen jedoch regionale Vorschriften. Ein gesamteinheitliches Gemeindebild darf durch individuelle Bepflanzung nicht zerstört werden. Ein Mindestgrenzabstand zum Nachbar-Grundstück ist einzuhalten. Weiterführende Informationen findest Du hier.
Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen gemäß § 60 der Bauordnung Berlin (BauOBln) einer Baugenehmigung soweit nicht die §§ 61 – 63 zutreffen. Weiterführende Informationen findest Du hier.
Das Zeugen eines Kindes unterliegt keinem besonderen Genehmigungsverfahren. Die darauffolgende Geburt ist jedoch beim örtlichen Standesamt urkundlich festzuhalten.
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